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Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Globa-Tec

Geschäftsführer Felix Müller & Martin Stopcznski

Langarten 8
65594 Runkel

Telefon 06482 / 9490093
Fax 06482 / 919326


Die Firma Global-Tec, Geschäftsführer Felix Müller & Martin Stopcznski, weissen Sie hiermit darauf hin, dass Sie als Endverbraucher (i.S. des Gesetzes nach §§104ff BGB) das Recht haben den Kaufvertrag innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt Ihrer Bestellung ohne Angabe von Gründen zu widerrufen (§3 FernAG). Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. D.h. Ihr Kaufvertrag wird erst wirksam, wenn Sie nicht binnen einer Frist von 2 Wochen widersprochen haben.
Nehmen Sie als Endkunde von Ihrem Recht aus §3 FernAG gebrauch, so trägt die Firma Global-Tec Gefahr und Kosten der Rücksendung, es sei denn der Warenwert beträgt bis zu EUR 40,--. Ist dies der Fall tragen Sie die Rücksendekosten, es sei denn falsche oder mangelhafte Ware wurde geliefert.

§1 Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Global-Tec, Geschäftsführer Felix Müller & Martin Stopcznski (im folgenden Global-Tec genannt) und Ihnen. Mit der Auftragserteilung erkennen Sie die Geltung dieser Bedingungen an. Wir erkennen von diesen Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen nicht an. Darin eingeschlossen sind alle im Zusammenhang hiermit gemachten Angaben in den Internetseiten unter http://www.Global-Tec.de, Broschüren, Preislisten, Werbeanzeigen etc., unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich oder per Internet erfolgt sind. Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern.


§2 Verbraucherschutzrechte

Gesetzliche Verbraucherschutzrechte werden von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht berührt, insbesondere Ihre Rechte gemäß den Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes.


§3 Angebote und Vertragsschluss

Unsere Angebote erfolgen ausschließlich schriftlich. Soweit keinerlei Angaben hinsichtlich der Angebotsgültigkeit enthalten sind, sind Angebote für einen Zeitraum von 30 Tagen gültig. Aufträge können Sie schriftlich, per Internet, per Telefon oder Telefax erteilen. Nach Erhalt senden wir Ihnen auf Verlangen eine schriftliche Auftragsbestätigung zu. Bitte prüfen Sie diese aufmerksam und teilen Sie uns unverzüglich etwaige Abweichungen zu Ihrer Bestellung mit. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass die Bestimmungen der Auftragsbestätigung als vertragsbestimmend angesehen werden. Verlangen Sie keine Auftragsbestätigung, verzichten Sie damit auf den Zugang einer Annahmeerklärung nach


§ 151 Satz 1 BGB.
§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Angegebene Produktpreise beinhalten keine Versand-, Versicherungs- und Installationskosten; diese Kosten werden gesondert berechnet. Sind Sie Unternehmer, enthalten die Preise keine Umsatzsteuer. Diese wird mit dem gesetzlich gültigen Satz ausgewiesen.

Global-Tec behält sich vor, Preise im Falle der Änderung von Wechselkursen, Zöllen, Steuern, Fracht- und Versicherungskosten, Einstandskosten (z.B. für Komponenten und Serviceleistungen) mit Wirkung für zukünftige Geschäfte entsprechend anzupassen.

Soweit nicht anderweitig vereinbart (z.B. innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum) erfolgen Zahlungen per Vorkasse. Global-Tec behält sich vor, im Falle des Zahlungsverzuges Lieferungen bis zur vollständigen Bezahlung zurückzubehalten, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes sowie Ersatz der weiteren, uns infolge des Verzugs entstehenden Schäden zu verlangen. Schecks werden nur erfüllungshalber, Wechsel werden nicht entgegengenommen.


§5 Lieferung und Eigentumsvorbehalt

Lieferzeiten sind nur ungefähr vereinbart. Global-Tec ist zu Teillieferungen berechtigt. Der Lieferort ist in der Auftragsbestätigung angegeben. Im Falle des Annahmeverzugs haben Sie alle hiermit verbundenen Kosten, insbesondere Lagerkosten, zu tragen.

Das Eigentum an den gelieferten Produkten geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf Sie über.

Sind Sie Unternehmer, so gelten ergänzend die folgenden Vorschriften:

Sie dürfen die Vorbehaltsware im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern, treten jedoch bereits jetzt alle hieraus resultierenden Ansprüche gegen Ihre Abnehmer in voller Höhe zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an. Sie werden uns einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen unverzüglich schriftlich anzeigen und Dritte auf unsere Rechte hinweisen. Sind Sie mit einer oder mehreren Zahlungen ganz oder teilweise in Verzug, stellen Sie Ihre Zahlungen ein oder ist über Ihr Vermögen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt, dann dürfen Sie nicht mehr über die Vorbehaltsware verfügen. Wir sind in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder Ihre Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen.


§6 Untersuchung und Rücksendung von Produkten

Soweit Sie Unternehmer sind, müssen Sie die gelieferten Produkte unverzüglich nach Erhalt auf Ihre Vertragsgemäßheit untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich rügen. Ansonsten gelten die gelieferten Produkte als genehmigt. Soweit Global-Tec aus Kulanzgründen einer Rücksendung von Produkten zustimmt, so sind diese im Originalzustand in ihrer Originalverpackung zurückzusenden, zusammen mit einem Rücksendenachweis sowie dem Kaufbeleg. Rücksendekosten werden in diesem Falle von Ihnen getragen.


§7 Gewährleistung

Es gilt die gesetzliche Gewährleistung für von Global-Tec gelieferte Produkte und Ersatzteile mit den nachfolgenden Einschränkungen:

Im Falle von Mängeln der Produkte oder im Falle des Fehlens garantierter Eigenschaften ist Global-Tec nach seiner Wahl zunächst zur Nachbesserung des fehlerhaften Gegenstands oder Ersatzlieferung in angemessenem Zeitraum berechtigt. Hierzu sind wir zur Untersuchung der Produkte nach unserer Wahl in Ihren oder unseren Räumlichkeiten berechtigt. Soweit Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehlschlagen, sind Sie berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Wandlung) zu verlangen. Im Falle der Nachbesserung/Ersatzlieferung erwirbt Global-Tec mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten.
Global-Tec leistet insbesondere nicht Gewähr für:
1. Mängel, die auf fehlerhafte Installation durch Sie oder einen von Ihnen beauftragen Dritten, Bedienungsfehler, Eingriff in die oder Modifikation der Produkte durch Sie oder einen hierzu nicht berechtigten Dritten sowie auf äußere Einwirkung auf die Produkte zurückzuführen sind;
2. die Geeignetheit der Produkte für einen bestimmten Verwendungszweck;
§8 Haftung
Wir haften unbeschränkt für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln oder Unterlassen. Soweit vertragswesentliche Pflichten nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich verletzt werden oder bei Fehlen garantierter Eigenschaften ist unsere Haftung für eingetretene Schäden (dies umfasst auch mittelbare Schäden) der Höhe nach auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Eine Haftung ist ferner insoweit ausgeschlossen, als der eingetretene Schaden durch die Vornahme zumutbarer schadensmindernder Maßnahmen Ihrerseits hätte verhindert werden können, wie beispielsweise durch Vornahme einer ordnungsgemäßen Datensicherung. Alle weitergehenden Rechte und Ansprüche, unabhängig von deren Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Ersatz mittelbarer Schäden (Folgeschäden, wie z.B. entgangener Gewinn).

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.


§9 Immaterialgüterrechte und Freistellung

Global-Tec wird Sie von Ansprüchen Dritter wegen Verletzung eines Immaterialgüterrechts Dritter freistellen, sofern Sie uns von solchen Ansprüchen unverzüglich schriftlich benachrichtigt haben und uns alle erforderlichen rechtlichen Abwehrmaßnahmen (dies beinhaltet z.B. die Prozessführung inklusives des Abschlusses von Vergleichen) ermöglichen. Sie werden Global-Tec hierbei soweit möglich unterstützen. Verletzende Produkte wird Global-Tec entweder abändern oder durch nicht verletzende Produkte austauschen oder Ihnen den Kaufpreis abzüglich eines angemessenen Nutzungsentgeltes erstatten.


§10 Software

Für von Global-Tec mitgelieferte, nicht von Global-Tec selbst hergestellte Software gelten die Bestimmungen des jeweiligen Lizenzvertrags. Diese sind dem jeweiligen Produkt beigefügt. Sie erklären ausdrücklich, diese anzuerkennen.


§11 Höhere Gewalt

Global-Tec hat für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem außerhalb ihres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung mit Zuliefererkomponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen) und vereinbarte Leistungsfristen gelten als entsprechend verlängert. Dauert der Hinderungsgrund länger als 2 Monate an, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


§12 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien werden ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordene als solche gekennzeichnete oder offensichtlich erkennbare Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.


§13 Kündigung

Wir sind zur Beendigung der vertraglichen Beziehung berechtigt, soweit Sie sich ungeachtet eines Fristsetzungsverlangens mit Ablehnungsandrohung mit der Zahlung der vereinbarten Vergütung um mehr als 2 Wochen in Verzug befinden. Soweit nach der Rechtsnatur des abgeschlossenen Vertrags anwendbar, ist jede Partei unbeschadet der Geltendmachung weiterer Rechte berechtigt, einen abgeschlossenen Vertrag in den folgenden Fällen zu kündigen: Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht durch die andere Partei; nachhaltige Vertragspflichtverletzung, soweit diese nicht innerhalb einer Frist von 30 Tagen nach Zugang einer entsprechenden Aufforderung der verletzten Partei beendet wird; Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der anderen Partei.


§14 Datenschutz

Ihre Daten unterliegen im Rahmen der Abwicklung der Geschäftsbeziehung der elektronischen Datenverarbeitung. Global-Tec wird bei Nutzung der personenbezogenen Daten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes beachten.


§15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt deutsches Recht. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) ist ausgeschlossen. Soweit der Vertragpartner Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Vertragsbeziehungen Schleswig.


§16 Verschiedenes

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrags im übrigen nicht.

Änderungen eines abgeschlossenen Vertrages sowie Kündigungen bedürfen der Textform nach § 126b BGB.

Global-Tec ist berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen.

Sie sind nicht berechtigt Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten.

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